Anmeldung für die Regelklasse
So melden Sie Ihr Kind in den Regelklassen an:
Der diesjährige Anmeldezeitraum ist von Montag den 05.10.2026 bis zum Freitag den 16.10.2026
Alle Schulanfänger unseres Einzugbereiches erhalten von uns per Post ein Einladungsschreiben mit Termin.
Eine Schulanmeldung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Der Anmeldezeitraum wird von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft festgelegt. Alle Familien von schulpflichtigen Kindern, die im Bezirk Mitte wohnen, werden angeschrieben und zur Anmeldung ihres Kindes in der bearbeitenden Grundschule aufgefordert.
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Ihre eigenen Personalpapiere
Geburtsurkunde Ihres Kindes
Impfausweis Ihres Kindes
Den Termin für die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes erhalten Sie bei der Anmeldung.
Sollten Sie den Wunsch haben, dass Ihr Kind eine andere Grundschule innerhalb des Bezirks Mitte (außerhalb Ihres Einschulungsbereichs) bzw. eine Grundschule in einem anderen Bezirk besuchen soll, so ist von Ihnen ein zusätzlicher Antrag zur „Aufnahme eines Kindes in eine andere Grundschule“ zu stellen. Diesen Vordruck (Umschulungsantrag) erhalten Sie im Sekretariat der Grundschule.
Dazu die Kriterien in abgestufter Rangfolge:
Die Nichtaufnahme an der zuständigen Grundschule würde längerfristig gewachsene, stark ausgeprägte persönliche Bindungen zu anderen Kindern, insbesondere zu Geschwistern, beeinträchtigen.
Die Erziehungsberechtigten wünschen ausdrücklich ein bestimmtes Schulprogramm, ein bestimmtes Fremdsprachenangebot oder eine Ganztagsgrundschule in gebundener oder offener Form oder eine verlässliche Halbtagsgrundschule.
Der Besuch der gewählten Grundschule würde die Betreuung des Kindes wesentlich erleichtern, insbesondere auf Grund beruflicher Erfordernisse.
Die Entscheidung, ob der Aufnahme Ihres Kindes an der von Ihnen gewünschten nicht zuständigen Grundschule entsprochen werden kann, trifft das Schulamt Mitte und wird Ihnen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Für den Fall, dass die von Ihnen gewünschte Grundschule außerhalb des Bezirks Mitte liegt, entscheidet über diesen Antrag das jeweils zuständige Bezirksamt.
Vielen Dank!
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder.