Bitte um Beachtung:
Liebe Eltern,
beim gestrigen Tag der offenen Tür kam es zu einer Fehlinformation über das Verfahren zu Umsetzungsanträgen im Falle des Wunsches der SESB und des Regelzweigs an einer Grundschule.
Sie erhalten doch nur ein Formular für den Umschulungsantrag!
Sie würden in diesem Falle die SESB am Arkonaplatz als Erstwunsch und den Regelbereich am Arkonaplatz als Zweitwunsch, sowie eine weitere Grundschule als Drittwunsch angegeben.
Da es in Summe immer nur drei Schulwünsche sein dürfen, trotz des eigenständigen Aufnahmeverfahrens für die SESB.
Für jeden Wunsch dürfen Sie eine unabhängige Begründung einreichen (Bei SESB nicht nötig, hier genügt die angekreuzte Schulform und deutliche Schulnamensnennung „SESB dt./frz. Grundschule am Arkonaplatz“).
Gerne wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Schulleitung.